Revidiertes Aktienrecht – 1.1.2023
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Das revidierte Aktienrecht – ab 1.1.2023
Die neuen Regelungen sollen vor allem mehr Flexibilität ermöglichen und zwar bei der Gestaltung der Kapitalstruktur, der Ausschüttung von Dividenden sowie der Abhaltung der Generalversammlung.
Besteht Handlungsbedarf für Sie?
Erfahren Sie die wichtigsten Handlungsbereiche in unserem verlinkten Kurzbeitrag.
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