Säule 3a – Rechtzeitigkeit
Information
Bei der Einzahlung in die Säule 3a gibt es aus steuerlicher Sicht etwas zu beachten!
Wir empfehlen Ihnen, die Überweisung für Ihre Säule 3a rechtzeitig, also bis Mitte Dezember oder spätestens vor Weihnachten, durchzuführen.
Für das Steueramt ist es nämlich ausschlaggebend, wann die Gutschrift auf Ihrem individuellen Vorsorgekonto eintrifft. Dies muss VOR dem Jahreswechsel passieren.
Nur die Überweisung noch schnell vor dem Jahresende auszulösen reicht also nicht, um den Betrag in der Steuererklärung abzuziehen.
Bei Fragen steht Ihnen unser Team gerne zur Verfügung.
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