Neue Quellensteuer 2021
Information
Änderungen bei der Quellensteuer ab 2021
Am 1. Januar 2021 werden das revidierte Quellensteuergesetz samt Verordnung und das Kreisschreiben Nr. 45 der eidgenössischen Steuerverwaltung (ESTV) «Quellenbesteuerung des Erwerbseinkommens von Arbeitnehmern» in Kraft treten.
Wir haben für Sie eine Auswahl der wesentlichen Änderung bei der Quellensteuer, im Vergleich zu den bestehenden Vorgaben, zusammengestellt – lesen Sie mehr dazu in unserem PDF.
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